Das zuständige Verfassungsorgan und das Verfahren werden durch Gesetz bestimmt.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§2
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Das zuständige Verfassungsorgan und das Verfahren werden durch Gesetz bestimmt.