Eine Amtsenthebung darf nur in einem gesetzlich geregelten Verfahren erfolgen.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§3
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Eine Amtsenthebung darf nur in einem gesetzlich geregelten Verfahren erfolgen.