Gesetze und sonstige allgemein verbindliche Rechtsnormen müssen in der dafür vorgesehenen amtlichen Form veröffentlicht werden.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§1
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Gesetze und sonstige allgemein verbindliche Rechtsnormen müssen in der dafür vorgesehenen amtlichen Form veröffentlicht werden.