Änderungen dürfen die grundlegenden Prinzipien der Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Staatsordnung nicht vollständig beseitigen.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§4
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Änderungen dürfen die grundlegenden Prinzipien der Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Staatsordnung nicht vollständig beseitigen.