Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verfassung bestehende Gesetze bleiben in Kraft, soweit sie dieser Verfassung nicht widersprechen.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§1
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verfassung bestehende Gesetze bleiben in Kraft, soweit sie dieser Verfassung nicht widersprechen.