Diese Verfassung tritt mit ihrer ordnungsgemäßen Verkündung zu dem hierfür festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§1
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
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Diese Verfassung tritt mit ihrer ordnungsgemäßen Verkündung zu dem hierfür festgelegten Zeitpunkt in Kraft.