Mit ihrem Inkrafttreten tritt jede frühere Fassung der Verfassung außer Kraft.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§2
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Mit ihrem Inkrafttreten tritt jede frühere Fassung der Verfassung außer Kraft.