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Regierungs- und Verwaltungsrecht · Government & Administrative Code

§1

Amtliche Fassung zum 08.10.2026.

(1)
Dieses Gesetz regelt insbesondere:
a)
Aufbau und Organisation der Staatsregierung,
b)
Zuständigkeiten von Präsident, Gouverneuren und Ministern,
c)
Zusammenarbeit staatlicher Stellen,
d)
Grundzüge der State Assembly und der kommunalen Verwaltung,
e)
staatliche Verwaltungsverfahren,
f)
Anträge, Genehmigungen und Beschwerden,
g)
Petitionen und Bürgeranliegen,
h)
staatliche Gesetzgebungsverfahren,
i)
staatliche Maßnahmen, Projekte und Forschungsvorhaben,
j)
Ausschreibungen und grundlegende Vergabeverfahren,
k)
Transparenz und staatliche Dokumentationspflichten,
l)
Interessenkonflikte und Amtspflichten.
(2)
Dieses Gesetz gilt für sämtliche Ministerien, Departments, Gouverneursämter, das Bürgermeisteramt sowie sonstige staatliche Verwaltungsstellen.
(3)
Es gilt ergänzend für Sicherheitsbehörden, Feuerwehr- und Rettungsdienste, Einrichtungen des Department of Justice sowie andere Fachbehörden, soweit deren Tätigkeit nicht durch besondere Gesetze geregelt wird.
(4)
Die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der Rechtsprechung bleibt unberührt.
(5)
Spezielle gesetzliche Regelungen gehen den allgemeinen Bestimmungen dieses Gesetzes vor.