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Regierungs- und Verwaltungsrecht · Government & Administrative Code

§14

Amtliche Fassung zum 08.10.2026.

(1)
Formelle Gesetzesentwürfe dürfen eingebracht werden durch:
a)
den Präsidenten,
b)
die Staatsregierung,
c)
einen Governor oder ein Gouverneursamt,
d)
ein Ministerium,
e)
eine staatliche Behörde oder ein staatliches Department.
(2)
Die Einreichung erfolgt im hierfür vorgesehenen staatlichen Gesetzgebungsverfahren.
(3)
Ein Gesetzesentwurf soll mindestens enthalten:
a)
die einreichende Stelle,
b)
die Bezeichnung des Vorhabens,
c)
den vorgesehenen Gesetzes- oder Änderungstext,
d)
eine Begründung,
e)
soweit erforderlich die betroffenen Gesetze oder staatlichen Stellen.
(4)
Das Department of Justice kann als staatliche Stelle selbst Gesetzesentwürfe einbringen sowie andere staatliche Stellen bei der rechtlichen Ausarbeitung unterstützen.
(5)
Die State Assembly, das Bürgermeisteramt, politische Parteien, Bürger, Unternehmen oder sonstige Organisationen können Gesetzesänderungen anregen, Petitionen einreichen oder politische Vorschläge unterbreiten. Hierdurch entsteht jedoch kein formell eingebrachter Gesetzesentwurf.
(6)
Eine nach Absatz 1 hierzu berechtigte staatliche Stelle kann einen solchen Vorschlag aufgreifen und als eigenen Gesetzesentwurf einbringen.