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Regierungs- und Verwaltungsrecht · Government & Administrative Code

§15

Amtliche Fassung zum 08.10.2026.

(1)
Ein nach § 14 eingebrachter Gesetzesentwurf wird zunächst als Entwurf geführt.
(2)
Das reguläre Gesetzgebungsverfahren umfasst grundsätzlich folgende Verfahrensstufen:
a)
Entwurf,
b)
Beratung,
c)
rechtliche Prüfung durch das Department of Justice,
d)
politische Freigabe,
e)
abschließende Entscheidung,
f)
Unterzeichnung und Verkündung.
(3)
Während der Beratung können insbesondere:
a)
die einreichende Stelle,
b)
betroffene Ministerien und Behörden,
c)
die State Assembly,
d)
zuständige Ausschüsse oder Arbeitsgruppen,
e)
das Department of Justice
Stellungnahmen oder Änderungsvorschläge abgeben.
(4)
Vor der abschließenden politischen Freigabe soll das Department of Justice den Entwurf insbesondere prüfen auf:
a)
Vereinbarkeit mit der Verfassung,
b)
Vereinbarkeit mit bestehendem Recht,
c)
rechtliche Widersprüche,
d)
unklare Zuständigkeiten,
e)
wesentliche Regelungslücken.
(5)
Die Prüfung durch das Department of Justice ist eine rechtliche Prüfung und begründet grundsätzlich kein eigenständiges politisches Vetorecht.
(6)
Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung erfolgt die politische Beratung und Freigabe durch die nach Verfassung, Gesetz oder Geschäftsordnung zuständigen staatlichen Organe.
(7)
Ein Gesetzgebungsverfahren kann insbesondere mit folgendem Ergebnis abgeschlossen werden:
a)
beschlossen,
b)
abgelehnt,
c)
zurückgezogen.
(8)
Ein beschlossener Gesetzesentwurf wird dem Präsidenten zur Unterzeichnung und Verkündung vorgelegt, soweit die Verfassung nichts Abweichendes bestimmt.
(9)
Das interne Gesetzgebungsverfahren und dessen Dokumentation stellen keine amtliche Verkündung des Gesetzes dar.
(10)
Ein Gesetz erlangt allgemeine Rechtswirkung erst mit seiner ordnungsgemäßen Veröffentlichung in der offiziellen Gesetzessammlung.
(11)
Beratungsstände, Entwürfe und interne Statusangaben entfalten für sich allein keine Rechtswirkung.
(12)
Präsidialdekrete unterliegen nicht dem regulären Gesetzgebungsverfahren dieses Paragraphen. Für sie gelten die besonderen Bestimmungen dieses Gesetzes.