NWNorthwindState Government
Anmelden
Regierungs- und Verwaltungsrecht · Government & Administrative Code

§17

Amtliche Fassung zum 08.10.2026.

(1)
Das Bürgermeisteramt kann innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit kommunale Regelungen, Empfehlungen und Verwaltungsanordnungen erlassen.
(2)
Kommunale Regelungen dürfen weder gegen:
a)
die Verfassung,
b)
staatliche Gesetze,
c)
rechtmäßige Präsidialdekrete,
d)
sonstige höherrangige staatliche Rechtsvorschriften
verstoßen.
(3)
Kommunale Regelungen dürfen keine Angelegenheiten verbindlich regeln, die einem Governor, Ministerium, Department oder einer sonstigen staatlichen Behörde ausschließlich zugewiesen sind.
(4)
Bei einem Widerspruch geht höherrangiges staatliches Recht vor.