Eine Freiheitsentziehung darf nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen erfolgen und unterliegt gerichtlicher Kontrolle.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§5
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Eine Freiheitsentziehung darf nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen erfolgen und unterliegt gerichtlicher Kontrolle.