(1)
Das Government & Administrative Code findet ergänzend Anwendung, soweit dieses Gesetz keine speziellere Regelung enthält.
(2)
Insbesondere gelten dessen Vorschriften über:
a)
staatliche Zuständigkeiten,
b)
Verwaltungsentscheidungen,
c)
Transparenz,
d)
Interessenkonflikte,
e)
staatliche Dokumentation
ergänzend.
ergänzend.
(3)
Bei Widersprüchen gehen die besonderen Wahl- und Parteienbestimmungen dieses Gesetzes vor.