Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz dieser Verfassung.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§2
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz dieser Verfassung.