(1)
Eine Person besitzt grundsätzlich einen der folgenden Einreisestatus:
a)
Legal Entry,
b)
Illegal Entry.
(2)
Der Einreisestatus richtet sich danach, auf welchem Weg und unter welchen Voraussetzungen die Person in das Staatsgebiet gelangt ist.
(3)
Der bloße Aufenthalt innerhalb des Staatsgebietes verändert den Einreisestatus nicht.
(4)
Eine illegal eingereiste Person erlangt allein durch Zeitablauf keinen legalen Status.
(5)
Ein illegaler Einreisestatus kann ausschließlich durch ein gesetzlich vorgesehenes Legalisierungsverfahren oder eine anschließende ordnungsgemäße legale Einreise beendet werden.