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Einreise- und Aufenthaltsrecht · Immigration, Entry & Residency Act

§7

Amtliche Fassung zum 08.10.2026.

(1)
Der Verlust eines staatlichen Ausweisdokumentes ist der hierfür zuständigen Stelle zu melden.
(2)
Ein Ersatzdokument kann nach erfolgreicher Identitätsprüfung ausgestellt werden.
(3)
Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch können weitergehende Identitätsprüfungen durchgeführt werden.
(4)
Ein Ersatzdokument begründet keinen neuen oder geänderten Einreisestatus.