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Einreise- und Aufenthaltsrecht · Immigration, Entry & Residency Act

§16

Amtliche Fassung zum 08.10.2026.

(1)
Eine legale Einreise kann insbesondere verweigert werden, wenn:
a)
eine wirksame Einreisesperre besteht,
b)
eine falsche Identität verwendet wird,
c)
falsche oder manipulierte Dokumente vorgelegt werden,
d)
das Einreiseverfahren vorsätzlich manipuliert wird,
e)
eine konkrete erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht,
f)
gesetzliche Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt werden.
(2)
Eine Einreiseverweigerung ist nachvollziehbar zu dokumentieren.
(3)
Die Verweigerung eines einzelnen Einreiseversuchs stellt nicht automatisch eine permanente Einreisesperre dar.