(1)
Eine legal eingereiste Person verliert ihren legalen Einreisestatus nicht allein dadurch, dass sie das Staatsgebiet vorübergehend verlässt.
(2)
Eine erneute Einreise kann gleichwohl einer Identitäts- oder Sicherheitskontrolle unterliegen.
(3)
Besteht eine wirksame Einreisesperre, ist eine Wiedereinreise unzulässig.
(4)
Eine Person mit bisherigem Illegal Entry kann nach freiwilliger Ausreise das reguläre legale Einreiseverfahren nutzen, sofern keine Einreisesperre oder andere rechtliche Hinderung besteht.