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Einreise- und Aufenthaltsrecht · Immigration, Entry & Residency Act

§25

Amtliche Fassung zum 08.10.2026.

(1)
Niemand darf zur Erlangung eines Einreisestatus eine fremde, erfundene oder manipulierte Identität verwenden.
(2)
Gleiches gilt für ein späteres Legalisierungsverfahren.
(3)
Wird festgestellt, dass ein legaler Einreisestatus durch wesentliche Täuschung erlangt wurde, kann dieser nach rechtlicher Prüfung widerrufen werden.
(4)
Vor einem Widerruf ist dem Betroffenen grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(5)
Strafrechtliche Folgen bleiben unberührt.