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Einreise- und Aufenthaltsrecht · Immigration, Entry & Residency Act

§31

Amtliche Fassung zum 08.10.2026.

(1)
Ein vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ordnungsgemäß festgestellter Legal-Entry-Status bleibt bestehen.
(2)
Dies gilt nicht, wenn der Status nachweislich durch erhebliche Täuschung, falsche Identität oder sonstige rechtswidrige Manipulation erlangt wurde.
(3)
Bereits bestehende dokumentierte Illegal-Entry-Status bleiben ebenfalls bestehen, bis sie:
a)
durch ein erfolgreiches Legalisierungsverfahren,
b)
eine spätere ordnungsgemäße legale Einreise oder
c)
eine sonstige gesetzliche Entscheidung
geändert werden.