Diese Rechte finden ihre Grenzen insbesondere in den allgemeinen Gesetzen, dem Schutz der persönlichen Ehre, dem Schutz personenbezogener Rechte und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§4
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.