Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird durch die hierfür vorgesehenen staatlichen Organe im Rahmen dieser Verfassung und der geltenden Gesetze ausgeübt.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§2
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird durch die hierfür vorgesehenen staatlichen Organe im Rahmen dieser Verfassung und der geltenden Gesetze ausgeübt.