NWNorthwindState Government
Anmelden
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung

§2

Amtliche Fassung zum 08.10.2026.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird durch die hierfür vorgesehenen staatlichen Organe im Rahmen dieser Verfassung und der geltenden Gesetze ausgeübt.