Jeder Mensch hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§1
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Jeder Mensch hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.