Arbeitsleistungen im Rahmen einer rechtmäßig angeordneten Freiheitsentziehung bleiben nach Maßgabe der Gesetze zulässig.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§4
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Arbeitsleistungen im Rahmen einer rechtmäßig angeordneten Freiheitsentziehung bleiben nach Maßgabe der Gesetze zulässig.