Wohnungen und nicht öffentlich zugängliche Geschäftsräume sind unverletzlich.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§1
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Wohnungen und nicht öffentlich zugängliche Geschäftsräume sind unverletzlich.