Jeder Mensch hat Anspruch auf angemessenen Schutz seiner personenbezogenen Daten vor unbefugter Erhebung, Verarbeitung, Weitergabe und Veröffentlichung.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§1
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Jeder Mensch hat Anspruch auf angemessenen Schutz seiner personenbezogenen Daten vor unbefugter Erhebung, Verarbeitung, Weitergabe und Veröffentlichung.