Jeder Mensch hat das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Bitten, Beschwerden oder Anregungen an staatliche Stellen zu wenden.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§1
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Jeder Mensch hat das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Bitten, Beschwerden oder Anregungen an staatliche Stellen zu wenden.