Jeder Mensch hat Anspruch auf ein faires Verfahren vor einer unparteiischen und zuständigen Stelle.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§3
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Jeder Mensch hat Anspruch auf ein faires Verfahren vor einer unparteiischen und zuständigen Stelle.