Bürger haben grundsätzlich das Recht, Waffen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erwerben und zu besitzen.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§1
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Bürger haben grundsätzlich das Recht, Waffen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erwerben und zu besitzen.