Erwerb, Besitz, Führen, Transport und Verwendung von Waffen können insbesondere durch Lizenzpflichten, persönliche Voraussetzungen, Waffenklassen und Sicherheitsbestimmungen geregelt werden.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§2
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.