Der Präsident repräsentiert den Staat und nimmt die ihm durch Verfassung und Gesetz übertragenen Aufgaben wahr.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§2
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Der Präsident repräsentiert den Staat und nimmt die ihm durch Verfassung und Gesetz übertragenen Aufgaben wahr.