Gesetze werden nach dem durch diese Verfassung und das geltende Staatsorganisationsrecht bestimmten Verfahren beschlossen.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§1
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Gesetze werden nach dem durch diese Verfassung und das geltende Staatsorganisationsrecht bestimmten Verfahren beschlossen.