Aufbau, Zuständigkeiten und Verfahren der Gerichte werden durch Gesetz bestimmt.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§4
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Aufbau, Zuständigkeiten und Verfahren der Gerichte werden durch Gesetz bestimmt.