Soweit das Department of Justice staatsanwaltliche Aufgaben wahrnimmt, hat es Recht und Gesetz verpflichtet zu handeln und sowohl belastende als auch entlastende Umstände angemessen zu berücksichtigen.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§3
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.