Aufgaben, Zuständigkeiten, Befugnisse und Aufsicht werden durch die jeweiligen Fachgesetze geregelt.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§3
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Aufgaben, Zuständigkeiten, Befugnisse und Aufsicht werden durch die jeweiligen Fachgesetze geregelt.