Die Staatsgewalt gliedert sich in gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§1
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Die Staatsgewalt gliedert sich in gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt.