NWNorthwindState Government
Anmelden
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung

§3

Amtliche Fassung zum 08.10.2026.

Rechtsnormen oder staatliche Entscheidungen, die mit dieser Verfassung unvereinbar sind, können durch die hierzu gesetzlich befugten Stellen ganz oder teilweise für unwirksam erklärt werden.