Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit bereits vor ihrer Begehung gesetzlich bestimmt war.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§1
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit bereits vor ihrer Begehung gesetzlich bestimmt war.