Art und Höhe von Strafen werden durch das Strafrecht bestimmt und sind nicht Bestandteil dieser Verfassung.
Verfassungs- und Staatsrecht · Verfassung
§4
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Amtliche Fassung zum 08.10.2026.
Art und Höhe von Strafen werden durch das Strafrecht bestimmt und sind nicht Bestandteil dieser Verfassung.