NWNorthwindState Government
Anmelden
Verfassungs- und Staatsrecht

Verfassung

folgt

folgt · Verf
Rechtsstand 08.10.2026zuletzt geändert 05.10.2026
PRÄAMBEL
Fassung & Änderungen

Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den kommenden Generationen gibt sich der Staat Los Santos diese Verfassung.

Sie gründet auf der Würde des Menschen, der Freiheit des Einzelnen, der Gleichheit vor dem Gesetz, der demokratischen Mitwirkung und dem Schutz eines friedlichen und gerechten Zusammenlebens.

Alle staatliche Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden und dient dem Schutz der Bevölkerung, der Wahrung ihrer Rechte sowie der Sicherung von Ordnung, Gerechtigkeit und öffentlicher Sicherheit.

Die staatlichen Institutionen tragen die Verantwortung, ihre Aufgaben transparent, verhältnismäßig und im Interesse des Gemeinwohls wahrzunehmen. Niemand soll über dem Gesetz stehen, und niemand darf ohne rechtliche Grundlage in seinen Rechten beschränkt werden.

In dem Willen, Freiheit und Sicherheit miteinander zu verbinden, demokratische Grundsätze zu bewahren und eine verlässliche Grundlage für Staat, Gesellschaft und Rechtsprechung zu schaffen, bildet diese Verfassung die oberste rechtliche Ordnung des Staates Northwind.

ABSCHNITT

ABSCHNITT I STAATLICHE GRUNDORDNUNG

ARTIKELARTIKEL I Staatsgrundsätze
Fassung & Änderungen

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird durch die hierfür vorgesehenen staatlichen Organe im Rahmen dieser Verfassung und der geltenden Gesetze ausgeübt.

Fassung & Änderungen

Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind voneinander zu unterscheiden und gegenseitig an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

Fassung & Änderungen

Alle staatlichen Organe und Amtsträger sind an diese Verfassung sowie an Recht und Gesetz gebunden.

Fassung & Änderungen

Staatliches Handeln muss einem rechtmäßigen Zweck dienen, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein.

ARTIKELARTIKEL II Vorrang der Verfassung
Fassung & Änderungen

Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsentscheidungen und sonstige staatliche Maßnahmen dürfen dieser Verfassung nicht widersprechen.

Fassung & Änderungen

Rechtsnormen oder staatliche Entscheidungen, die mit dieser Verfassung unvereinbar sind, können durch die hierzu gesetzlich befugten Stellen ganz oder teilweise für unwirksam erklärt werden.

Fassung & Änderungen

Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns obliegt insbesondere der unabhängigen Rechtsprechung.

ABSCHNITT

ABSCHNITT II GRUND- UND BÜRGERRECHTE

ARTIKELARTIKEL III Menschenwürde
Fassung & Änderungen

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung unmittelbar.

ARTIKELARTIKEL IV Freiheit, Leben und körperliche Unversehrtheit
Fassung & Änderungen

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit dadurch nicht die Rechte anderer oder die verfassungsmäßige Ordnung verletzt werden.

Fassung & Änderungen

Eingriffe in diese Rechte sind ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig.

Fassung & Änderungen

Eine Freiheitsentziehung darf nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen erfolgen und unterliegt gerichtlicher Kontrolle.

ARTIKELARTIKEL V Gleichheit vor dem Gesetz
Fassung & Änderungen

Niemand darf insbesondere wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, Herkunft, Sprache, Religion, Weltanschauung, politischen Überzeugung oder einer Behinderung ohne sachlichen Grund benachteiligt oder bevorzugt werden.

Fassung & Änderungen

Staatliche Stellen sind verpflichtet, vergleichbare Sachverhalte grundsätzlich gleich und unterschiedliche Sachverhalte entsprechend ihrer Unterschiede zu behandeln.

ARTIKELARTIKEL VI Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
Fassung & Änderungen

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens sowie des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses wird gewährleistet.

Fassung & Änderungen

Einschränkungen sind nur aufgrund eines Gesetzes zulässig, soweit dies zum Schutz der Rechte anderer oder bedeutender öffentlicher Interessen erforderlich ist.

Fassung & Änderungen
Die ungestörte Religionsausübung ist ausschließlich soweit frei gewährleistet, insofern sie andere Personen wegen dieser Anschauung weder absichtlich beeinträchtigen, noch gefährden oder anderweitig im Rahmen gegen die geltenden Gesetze und dieser Verfassung stehen.
ARTIKELARTIKEL VII Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit
Fassung & Änderungen

Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift, Bild oder auf andere Weise frei zu äußern und zu verbreiten.

Fassung & Änderungen

Diese Rechte finden ihre Grenzen insbesondere in den allgemeinen Gesetzen, dem Schutz der persönlichen Ehre, dem Schutz personenbezogener Rechte und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit.

ARTIKELARTIKEL VIII Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Fassung & Änderungen

Versammlungen unter freiem Himmel können nach Maßgabe eines Gesetzes geregelt oder zum Schutz bedeutender Rechtsgüter beschränkt werden.

Fassung & Änderungen

Bürger haben das Recht, Vereinigungen, Organisationen und politische Parteien nach Maßgabe der Gesetze zu gründen und ihnen beizutreten.

Fassung & Änderungen

Vereinigungen, deren Zweck oder Tätigkeit auf die fortgesetzte Begehung schwerwiegender Straftaten oder die gewaltsame Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung gerichtet ist, können aufgrund eines Gesetzes verboten werden.

ARTIKELARTIKEL IX Berufsfreiheit und Schutz vor Zwangsarbeit
Fassung & Änderungen

Jeder Bürger hat das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte grundsätzlich frei zu wählen.

Fassung & Änderungen

Die Ausübung bestimmter Berufe kann durch Gesetz an fachliche oder persönliche Voraussetzungen und staatliche Erlaubnisse geknüpft werden.

Fassung & Änderungen

Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, sofern hierfür keine gesetzlich bestimmte allgemeine öffentliche Verpflichtung besteht.

Fassung & Änderungen

Arbeitsleistungen im Rahmen einer rechtmäßig angeordneten Freiheitsentziehung bleiben nach Maßgabe der Gesetze zulässig.

ARTIKELARTIKEL X Unverletzlichkeit von Wohnung und Geschäftsräumen
Fassung & Änderungen

Durchsuchungen bedürfen grundsätzlich einer richterlichen oder sonst gesetzlich vorgesehenen Anordnung.

Fassung & Änderungen

Bei Gefahr im Verzug können gesetzlich hierzu befugte Behörden Maßnahmen ohne vorherige Anordnung treffen.

ARTIKELARTIKEL XI Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Fassung & Änderungen

Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund eines Gesetzes und nur zu einem legitimen staatlichen Zweck erfolgen.

Fassung & Änderungen

Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und unterliegen der gesetzlich vorgesehenen gerichtlichen oder unabhängigen Kontrolle.

ARTIKELARTIKEL XII Schutz personenbezogener Daten
Fassung & Änderungen

Jeder Mensch hat Anspruch auf angemessenen Schutz seiner personenbezogenen Daten vor unbefugter Erhebung, Verarbeitung, Weitergabe und Veröffentlichung.

Fassung & Änderungen

Staatliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage oder einer sonst rechtmäßigen Befugnis verarbeiten.

ARTIKELARTIKEL XIII Eigentum
Fassung & Änderungen

Eigentum verpflichtet. Seine Nutzung darf insbesondere dann eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz der Rechte anderer oder eines überwiegenden öffentlichen Interesses erforderlich ist.

Fassung & Änderungen

Eine Enteignung ist nur aufgrund eines Gesetzes und zum überwiegenden Wohl der Allgemeinheit zulässig.

Fassung & Änderungen

Art und Umfang einer angemessenen Entschädigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.

ARTIKELARTIKEL XIV Petitionsrecht
Fassung & Änderungen

Jeder Mensch hat das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Bitten, Beschwerden oder Anregungen an staatliche Stellen zu wenden.

ARTIKELARTIKEL XV Rechtsschutz und rechtliches Gehör
Fassung & Änderungen

Jeder Mensch, der durch staatliches Handeln in seinen Rechten betroffen wird, hat Anspruch auf Zugang zu den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen.

Fassung & Änderungen

Vor Entscheidungen, die erheblich in Rechte einer Person eingreifen, ist dieser grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen.

ARTIKELARTIKEL XVI Waffenbesitz
Fassung & Änderungen

Bürger haben grundsätzlich das Recht, Waffen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erwerben und zu besitzen.

Fassung & Änderungen

Erwerb, Besitz, Führen, Transport und Verwendung von Waffen können insbesondere durch Lizenzpflichten, persönliche Voraussetzungen, Waffenklassen und Sicherheitsbestimmungen geregelt werden.

Fassung & Änderungen

Waffenrechtliche Berechtigungen dürfen eingeschränkt oder entzogen werden, wenn gesetzlich bestimmte Gründe dies rechtfertigen.

ABSCHNITT

ABSCHNITT III STAATSGEWALT UND VERFASSUNGSORGANE

ARTIKELARTIKEL XVII Gewaltenteilung
Fassung & Änderungen

Keine staatliche Stelle darf Befugnisse einer anderen Gewalt dauerhaft an sich ziehen, sofern diese Verfassung oder ein auf ihr beruhendes Gesetz dies nicht ausdrücklich vorsieht.

Fassung & Änderungen

Die Zusammenarbeit staatlicher Organe bleibt zulässig, soweit dadurch deren verfassungsmäßige Eigenständigkeit und Kontrollfunktion nicht aufgehoben wird.

ARTIKELARTIKEL XVIII Staatsführung und Regierung
Fassung & Änderungen

Die Staatsführung und die Regierung des Staates Los Santos richten sich nach dieser Verfassung und dem Government & Administrative Code.

Fassung & Änderungen

Der Präsident repräsentiert den Staat und nimmt die ihm durch Verfassung und Gesetz übertragenen Aufgaben wahr.

Fassung & Änderungen

Ministerien, Gouverneure, kommunale Amtsträger und sonstige staatliche Verwaltungsstellen nehmen ihre Aufgaben nach Maßgabe der Gesetze wahr.

Fassung & Änderungen

Eine allgemein-private strafrechtliche oder gerichtliche Immunität für Regierungsmitglieder oder andere Amtsträger besteht nicht.

In Erbringung der staatlichen Pflichten besitzen Regierungsmitglieder eine strafrechtliche und gerichtliche Immunität.

Fassung & Änderungen

Soweit für bestimmte Amtshandlungen ein besonderer Schutz erforderlich ist, kann dieser gesetzlich geregelt werden.

ARTIKELARTIKEL XIX Gesetzgebung
Fassung & Änderungen

Gesetze werden nach dem durch diese Verfassung und das geltende Staatsorganisationsrecht bestimmten Verfahren beschlossen.

Fassung & Änderungen

Das Recht zur Einbringung, Beratung, Bestätigung und Verkündung von Gesetzen richtet sich nach dem Government & Administrative Code sowie den hierzu erlassenen gesetzlichen Vorschriften.

ARTIKELARTIKEL XX Rechtsprechung
Fassung & Änderungen

Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung ausschließlich an die Verfassung und die geltenden Gesetze gebunden.

Fassung & Änderungen

Weisungen der Regierung, der Sicherheitsbehörden oder sonstiger staatlicher Stellen hinsichtlich des Ergebnisses eines konkreten gerichtlichen Verfahrens sind unzulässig.

ARTIKELARTIKEL XXI Department of Justice
Fassung & Änderungen

Seine Aufgaben, Zuständigkeiten, organisatorische Stellung und Befugnisse bestimmen diese Verfassung und die hierzu erlassenen Gesetze.

Fassung & Änderungen

Soweit das Department of Justice staatsanwaltliche Aufgaben wahrnimmt, hat es Recht und Gesetz verpflichtet zu handeln und sowohl belastende als auch entlastende Umstände angemessen zu berücksichtigen.

ARTIKELARTIKEL XXII Sicherheits- und Verwaltungsbehörden
Fassung & Änderungen

Sicherheits-, Rettungs- und Verwaltungsbehörden üben ausschließlich die ihnen durch Gesetz übertragenen Befugnisse aus.

ABSCHNITT

ABSCHNITT IV RECHTSSTAATLICHE GRUNDSÄTZE

ARTIKELARTIKEL XXIII Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns
Fassung & Änderungen

Verwaltungsentscheidungen müssen auf sachlichen Gründen beruhen und dürfen nicht willkürlich getroffen werden.

Fassung & Änderungen

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der Gesetze Anspruch auf Begründung wesentlicher staatlicher Entscheidungen.

ARTIKELARTIKEL XXIV Strafrechtliche Gesetzmäßigkeit
Fassung & Änderungen

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit bereits vor ihrer Begehung gesetzlich bestimmt war.

Fassung & Änderungen

Eine nachträgliche Verschärfung strafrechtlicher Vorschriften darf nicht zulasten einer Person auf bereits begangene Taten angewandt werden.

Fassung & Änderungen

Wird die Rechtslage vor rechtskräftigem Abschluss eines Verfahrens zugunsten des Beschuldigten geändert, kann die mildere Regelung nach Maßgabe des Straf- und Strafprozessrechts Anwendung finden.

Fassung & Änderungen

Art und Höhe von Strafen werden durch das Strafrecht bestimmt und sind nicht Bestandteil dieser Verfassung.

ARTIKELARTIKEL XXV Unschuldsvermutung
ARTIKELARTIKEL XXVI Verhältnismäßigkeit
ABSCHNITT

ABSCHNITT V BESONDERE STAATLICHE BEFUGNISSE

ARTIKELARTIKEL XXVII Notlagen und Katastrophen
Fassung & Änderungen

Bei Naturkatastrophen, Großschadensereignissen, schweren Gefahrenlagen oder vergleichbaren außergewöhnlichen Situationen können besondere staatliche Maßnahmen nach Maßgabe des Notfall- und Katastrophenschutzgesetzes getroffen werden.

Fassung & Änderungen

Einschränkungen von Verfassungsrechten müssen zeitlich, räumlich und sachlich auf das erforderliche Maß beschränkt bleiben.

Fassung & Änderungen

Die Menschenwürde, der Kern des Rechts auf Leben, das Verbot willkürlicher staatlicher Gewalt sowie der grundsätzliche Anspruch auf gerichtliche Kontrolle dürfen auch im Notstand nicht aufgehoben werden.

ARTIKELARTIKEL XXVIII Begnadigungsrecht
Fassung & Änderungen

Der Staat kann in gesetzlich vorgesehenen Fällen rechtskräftig verhängte strafrechtliche Sanktionen ganz oder teilweise erlassen oder umwandeln.

Dieses Recht obliegt dem Präsidenten.

Fassung & Änderungen

Eine Begnadigung hebt die historische Feststellung einer Tat nicht automatisch auf und beseitigt keine zivilrechtlichen Ansprüche Dritter, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

ARTIKELARTIKEL XXIX Amtsverantwortung und Amtsenthebung
Fassung & Änderungen

Öffentliche Ämter begründen eine besondere Verantwortung gegenüber Staat, Verfassung und Bevölkerung.

Fassung & Änderungen

Amtsträger können bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, Amtsmissbrauch oder anderen gesetzlich bestimmten Gründen ihres Amtes enthoben werden.

Fassung & Änderungen

Zuständigkeiten und Verfahren richten sich nach dem Government & Administrative Code und den weiteren einschlägigen Gesetzen.

ABSCHNITT

ABSCHNITT VI GELTUNG UND ÄNDERUNG DER VERFASSUNG

ARTIKELARTIKEL XXX Veröffentlichung und Rechtsgeltung
Fassung & Änderungen

Gesetze und sonstige allgemein verbindliche Rechtsnormen müssen in der dafür vorgesehenen amtlichen Form veröffentlicht werden.

Fassung & Änderungen

Für die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist grundsätzlich die zum maßgeblichen Zeitpunkt geltende Rechtslage anzuwenden, soweit diese Verfassung oder ein Gesetz nichts anderes bestimmt.

ARTIKELARTIKEL XXXI Änderung der Verfassung
Fassung & Änderungen

Diese Verfassung kann ausschließlich nach einem besonders geregelten Verfassungsänderungsverfahren geändert werden.

Fassung & Änderungen

Eine Verfassungsänderung muss ausdrücklich als solche bezeichnet und ordnungsgemäß veröffentlicht werden.

Fassung & Änderungen

Die für eine Änderung erforderlichen Mehrheiten, Beteiligungsrechte und Verfahrensschritte richten sich nach dem Government & Administrative Code oder einem besonderen Verfassungsgesetz.

Fassung & Änderungen

Änderungen dürfen die grundlegenden Prinzipien der Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Staatsordnung nicht vollständig beseitigen.

ARTIKELARTIKEL XXXII Fortgeltung und Übergangsrecht
Fassung & Änderungen

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verfassung bestehende Gesetze bleiben in Kraft, soweit sie dieser Verfassung nicht widersprechen.

Fassung & Änderungen

Bestehende Behörden und staatliche Stellen führen ihre Aufgaben bis zu einer gesetzlichen Neuordnung fort.

Fassung & Änderungen

Soweit ältere Rechtsnormen Bezeichnungen nicht mehr bestehender Behörden oder Staatsorgane enthalten, treten bis zu ihrer Anpassung die jeweils funktional zuständigen Nachfolgeorgane an deren Stelle, sofern sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt.

ARTIKELARTIKEL XXXIII Inkrafttreten
Fassung & Änderungen

Diese Verfassung tritt mit ihrer ordnungsgemäßen Verkündung zu dem hierfür festgelegten Zeitpunkt in Kraft.

ÄNDERUNGSHISTORIE

Änderungen dieses Gesetzbuches

Für dieses Gesetzbuch sind noch keine verkündeten Änderungen hinterlegt.